Eine Innenbesichtigung war nicht möglich. Daher können erhebliche Schäden an Dach, Tragwerk, Feuchte, Haustechnik und Innenausbau nicht ausgeschlossen werden.
1 / 1Objektbeschreibung
Versteigert wird das Grundstück Flurstück 160/2, Gemarkung Steina, mit einer Halle/Werkstatt. Das Objekt ist nur über ein fremdes Privatgrundstück erreichbar und konnte innen nicht besichtigt werden.
Ausführliche Beschreibung
Das Grundstück liegt am Rand der Ortslage Steina, einem Ortsteil von Hartha. Das Gutachten nennt eine mögliche Umnutzung zu Wohnzwecken, weist jedoch ausdrücklich darauf hin, dass hierfür keine rechtsverbindliche Genehmigung vorliegt. Für die gewerbliche Nutzung bestehen wesentliche Prüfpflichten zu Zugang, Leitungsrechten, Kleinkläranlage, Grenzverhältnissen und technischem Zustand.
Gebäude und Aufteilung
Gewerbeobjekt mit Halle/Werkstatt, ca. 360 m² vermietbare Nutzfläche. Errichtung ab 1992, Erweiterung 1998. Die innere Raumaufteilung und der Innenzustand sind mangels Besichtigung UNKNOWN.
Zustand und Sanierung
Außen überwiegend funktionaler Eindruck, jedoch sichtbare Detailmängel wie eine fehlende Außenfensterbank. Wegen fehlender Innenbesichtigung wird ein erheblicher Kostenkorridor zwischen Minimalreparaturen und Vollsanierung angesetzt.
Nutzung und Belegung
Aktuelle Belegung und Mietverhältnisse sind UNKNOWN. Primäre Bewertung als Gewerbeobjekt. Eine Wohnnutzung ist lediglich eine ungeprüfte Entwicklungsmöglichkeit.
Grundstück und Zugang
2.051 m² großes, annähernd rechteckiges Grundstück. Zugang zur öffentlichen Straße und zu Erschließungsleitungen nur über Flurstück 160/4. Das Grundstück weist westlich einen starken Hang und zur Straße ein Gefälle auf.
Lage und Umfeld
Steina ist ein ländlicher Ortsteil von Hartha. Versorgungseinrichtungen befinden sich überwiegend im etwa 5 km entfernten Hartha. Landwirtschaftsflächen grenzen westlich und südlich an.
Besonderheiten
PV-Anlage mit im Gutachten angesetztem Zeitwert von 30.000 EUR, befestigte Außenflächen und Geländestützbauwerke. Gemeinsame Kleinkläranlage mit Flurstück 160/5 ohne nachgewiesene dingliche Sicherung.
Auktion und rechtliche Hinweise
Versteigerung am 16. November 2026 um 11:00 Uhr beim Amtsgericht Chemnitz. Der amtliche Verkehrswert beträgt 190.000 EUR, wird aber nicht als Investitionsanker verwendet. Die 10-prozentige Sicherheitsleistung beträgt 19.000 EUR.
ZVG-DE · ANALYSIS
Investmentanalyse
Nur bei vorheriger Klärung der Zuwegung, der Kleinkläranlage, der gewerblichen Zulässigkeit und des technischen Zustands interessant. Gebot maximal 105.000 EUR.
Unabhängige Markteinschätzung
Unabhängige aktuelle Angebotsdaten zeigen eine große Spannweite. Der stärkste lokale Vergleich in Steina liegt bei 110.000 EUR für etwa 400 m². Wegen der rechtlichen und technischen Unsicherheiten wird der marktgerechte As-is-Wert niedriger als der amtliche Verkehrswert eingeschätzt.
Bewertungsmethode
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Marktvergleich
Renovierung
Für eine minimale Vermietbarmachung werden im Basisszenario ca. 22.000 EUR, für eine Standardmodernisierung ca. 58.000 EUR und für eine umfassende Sanierung ca. 160.000 EUR angesetzt.
Kostenblöcke
Gebotsstrategie
Baurisiken
Sichtbar sind unter anderem eine fehlende Außenfensterbank und teilweise auf Flurstück 160/4 liegende Überdachungen. Der Zustand von Dachanschlüssen und Entwässerung ist nicht abschließend geprüft.
Das Grundstück weist westlich einen starken Anstieg und zur Straße ein Gefälle auf. Böschungen, Stützkonstruktionen und Entwässerung können Folgekosten verursachen.
Das Gutachten setzt für die PV-Anlage einen Zeitwert von 30.000 EUR an. Eigentum, Vertragssituation und technischer Zustand sind jedoch nicht belegt.
Rechtliche Risiken
Die öffentliche Zuwegung und die Leitungsführung erfolgen nur über Flurstück 160/4. Das Gutachten unterstellt eine spätere Sicherung, die nicht als bestehend nachgewiesen ist.
Die Kleinkläranlage wird gemeinsam mit Flurstück 160/5 genutzt. Eine dingliche Sicherung ist laut Gutachten nicht vorhanden.
Eine Wohnumnutzung ist lediglich möglich und nicht rechtsverbindlich genehmigt. Zudem besteht ein Widerspruch zwischen RAPIS-Darstellung nach §34 BauGB und der behördlichen Zuordnung zum Außenbereich nach §35 BauGB.
Überdachung und Schuppen/Unterstand befinden sich teilweise auf dem fremden Flurstück 160/4 beziehungsweise im Grenzbereich.
Eine kleine Baulastübernahmefläche von 4 m² ist eingetragen. Das Gutachten bewertet die wirtschaftliche Auswirkung als gering.
Die Hauptrisiken sind die fremde Zuwegung, die nicht dinglich gesicherte Kleinkläranlage, die fehlende Innenbesichtigung, die planungsrechtliche Unsicherheit und mögliche Grenzüberbauten.
Stärken
- Großzügiges Grundstück mit 2.051 m².
- Ca. 360 m² Nutzfläche in Halle/Werkstatt.
- PV-Anlage laut Gutachten mit angegebenem Zeitwert von 30.000 EUR.
- Große befestigte Außenflächen und Geländestützbauwerke.
- Ruhige, ländliche Lage mit Nähe zu Landwirtschaftsflächen.
- Mögliche Umnutzung zu Wohnzwecken wurde grundsätzlich positiv beurteilt, ist aber nicht genehmigt.
Schwächen
- Zugang nur über ein fremdes Privatgrundstück.
- Keine dingliche Sicherung für die gemeinsame Kleinkläranlage.
- Keine Innenbesichtigung möglich.
- Planungsrechtliche Unsicherheit zwischen §34 und §35 BauGB.
- Teilweise Überdachung und Schuppen im Bereich von Flurstück 160/4.
- Begrenzte lokale Nachfrage nach Gewerbehallen in einer kleinen Ortslage.
- Renovierungsbedarf und unbekannter technischer Innenzustand.
Vor dem Gebot prüfen
- Grundbuch, Baulastenverzeichnis, Kataster und Dienstbarkeiten prüfen.
- Zuwegung und Leitungsrechte über Flurstück 160/4 schriftlich oder dinglich sichern.
- Rechte und Kostenverteilung der Kleinkläranlage mit Flurstück 160/5 klären.
- Innenbesichtigung und technische Prüfung durchführen.
- Verbindliche Bauamtsauskunft zur gewerblichen Nutzung einholen.
- PV-Eigentum, Einspeisevertrag und technische Funktion prüfen.
- Grenzverlauf und Grenzüberbau vermessen lassen.
- Gebot maximal 105.000 EUR.