1 / 5Objektbeschreibung
Gefangenes 1.294-m²-Grundstück mit ruinösem Gewerbeobjekt, Altlastenverdacht und erheblichem Freilegungsrisiko.
Lage
Urbaner Leipziger Osten nahe dem Stadtzentrum, überwiegend von Wohnbebauung umgeben. Der Standortvorteil wird durch Zugang, Baurecht und Objektzustand überlagert.
Investmentanalyse
SKIP. Nur für spezialisierte Sanierungs- oder Grundstücksrisiko-Investoren mit sehr niedriger Gebotsgrenze denkbar.
Unabhängige Markteinschätzung
Aktuelle Leipziger Gewerbeangebote betreffen überwiegend erschlossene, bebaubare oder vermietete Grundstücke und sind nur eingeschränkt vergleichbar.
Marktvergleich · Verkauf
| Tier | Objekt | Fläche | Angebot | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| C | Leipzig-Leutzsch, 04179 | — | 990.000 € | 341,38 €/m² | — | Link |
| C | Leipzig-Kleinzschocher, 04207 | — | 12.500.000 € | 208,23 €/m² | — | Link |
| C | Leipzig-Lützschena-Stahmeln, 04159 | — | 50.000 € | 139,28 €/m² | — | Link |
Marktvergleich · Miete
| Tier | Objekt | Fläche | Miete/Monat | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| C | Leipzig, 04317 | 145,11 m² | 2.394 € | 16,5 €/m²/Monat | — | Link |
Renovierung
Hohe, nicht belastbar bezifferte Freilegungs- und Altlastenkosten; mindestens 200.000 EUR wurden im Gutachten überschlägig genannt.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Die Bebauung ist ruinös; Teile von Dach und Mauerwerk sind eingebrochen.
Standsicherheit und Sofortmaßnahmen durch Fachplaner prüfen lassen.Die Bebauung muss voraussichtlich vollständig freigelegt werden.
Fachunternehmerangebote und Entsorgungskonzept einholen.Das Grundstück ist als Verdachtsfläche registriert; mehrere Schadstoffgruppen kommen in Betracht.
Boden- und Bausubstanzuntersuchung durch Umweltgutachter veranlassen.Vorhandene Leitungsanschlüsse sind außer Betrieb; Wiederanschluss und Sicherung sind ungeklärt.
Versorgerauskünfte und Anschlusskosten einholen.Rechtliche Risiken
Das Grundstück ist gefangen und nur über Nachbargrundstücke erreichbar.
Zufahrts- und Leitungsrechte rechtlich und tatsächlich nachweisen lassen.Die vorliegende städtebauliche Auskunft schließt eine zukünftige bauliche Nutzung aus.
Aktuelle Bauvoranfrage oder schriftliche Stadtplanungsamtsauskunft einholen.Abbruch und wesentliche bauliche Maßnahmen können genehmigungspflichtig sein.
Vor Maßnahmen Genehmigungslage mit dem Stadtplanungsamt abstimmen.Die materielle Legalität der bestehenden Anlagen wurde im Gutachten vorausgesetzt.
Bauakte und bauaufsichtliche Vorgänge vollständig prüfen.Vor dem Gebot verifizieren
- Aktuelle Grundbuch- und Dienstbarkeitslage, insbesondere Zugang und Leitungsrechte, nicht vollständig belegt.
- Keine belastbaren Abbruch-, Schadstoff- oder Sanierungsangebote vorhanden.
- Aktuelle planungsrechtliche Zulässigkeit einer Nachnutzung vor Gebot schriftlich bestätigen.
- Keine belastbare Mietertragsbasis; Objekt ist nicht als rentable Immobilie analysierbar.
- Innenzustand und verdeckte Schadstoffe konnten nicht untersucht werden.