1 / 1Objektbeschreibung
330 m² großes, nach Gebäudeabbruch unbebautes Grundstück in der Dietrich-Bonhoeffer-Straße 47, Glauchau.
Lage
Dietrich-Bonhoeffer-Straße in 08371 Glauchau, eingebettet in eine überwiegend innerstädtische Wohnbebauung.
Investmentanalyse
Hochrisikoobjekt. Ein Gebot sollte nur nach Prüfung von Grundbuch, Baulasten, Erschließung, Boden und konkreter Bebaubarkeit abgegeben werden.
Unabhängige Markteinschätzung
Indikativer unabhängiger Marktwert etwa 10.000 bis 28.000 EUR; geringe Sicherheit wegen fehlender flurstücksspezifischer Bodenrichtwert- und Gutachtendaten.
Marktvergleich · Verkauf
| Tier | Objekt | Fläche | Angebot | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | Leipziger Straße 48, 08371 Glauchau | — | 29.900 € | 93,44 €/m² | — | Link |
| B | Wernsdorf, 08371 Glauchau | — | 89.000 € | 29,28 €/m² | — | Link |
| B | 08371 Glauchau | — | 160.000 € | 130,51 €/m² | — | Link |
| C | 08371 Glauchau | — | 81.000 € | 130,02 €/m² | — | Link |
Renovierung
Keine Gebäudesanierung; Neubau- und Erschließungskosten sind nicht belastbar ermittelbar.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Nach dem Abbruch können Fundamente, Kellerreste oder belastete Auffüllungen vorhanden sein.
Bodengutachten, Altlastenauskunft und Rückbaunachweise prüfen.Zuwegung, Leitungsrechte und Anschlusskosten sind nicht nachgewiesen.
Baulasten, Dienstbarkeiten, Leitungspläne und Erschließungskosten vor Gebot klären.Die grundsätzliche Eignung ersetzt keine konkrete Bauvoranfrage oder Genehmigung.
Bauvorbescheid und städtebauliche Auskunft einholen.Rechtliche Risiken
Mögliche Rechte angrenzender Grundstücke können Nutzung und Kosten beeinflussen.
Grundbuch und Baulastenverzeichnis vor Gebot prüfen.Die amtliche Bekanntmachung enthält keine vollständige Darstellung des geringsten Gebots.
Vor dem Termin beim Vollstreckungsgericht nachfragen.Es kann eine Sicherheitsleistung von 2.000 EUR verlangt werden.
Zahlungsform und erforderliche Unterlagen vorab bestätigen.Vor dem Gebot verifizieren
- Flurstücksform und genaue Grenzen nicht geprüft.
- Grundbuchliche Dienstbarkeiten, Baulasten und bestehenbleibende Rechte nicht vollständig bekannt.
- Erschließungszustand, Leitungsverlauf und Anschlusskosten unbekannt.
- Keine belastbare Boden- oder Altlastenuntersuchung vorliegend.
- Keine konkrete Bauvoranfrage oder Baugenehmigung vorliegend.
- Flurstücksspezifischer Bodenrichtwert wurde nicht verlässlich ermittelt.
- Wertgrenzenregelung und konkreter Inhalt des geringsten Gebots sind nicht aus den vorliegenden Dokumenten ersichtlich.