1 / 4Objektbeschreibung
604 m² großes, denkmalgeschütztes Baugrundstück mit eingestürzten Gebäuderesten, Bauschutt und Wildbewuchs.
Lage
Durchschnittliche Wohn- und Gewerbelage im Ortsteil Oberlichtenau, etwa 4,5 km vom Pulsnitzer Zentrum entfernt. Bushaltestelle fußläufig erreichbar.
Investmentanalyse
Nur als spekulativer Erwerb mit sehr niedrigem Gebot. Vorher sind Denkmalschutz, Hochwasser, Baugrund, Entsorgung, Baurecht und Grundbuchrechte zu klären.
Unabhängige Markteinschätzung
Aktuelle unbelastete Baugrundstücke in Pulsnitz werden deutlich höher angeboten. Nach Abzug der objektspezifischen Risiken wird der aktuelle Marktwert dieses Grundstücks grob auf 40.000 bis 85.000 EUR geschätzt.
Marktvergleich · Verkauf
| Tier | Objekt | Fläche | Angebot | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | Pulsnitz, Baugebiet Pulsnitzblick | — | 154.250 € | 250 €/m² | — | Link |
| A | Pulsnitz, Stadtrandlage | — | 191.390 € | 305 €/m² | — | Link |
| B | Pulsnitz OT Oberlichtenau | — | 69.000 € | 55,29 €/m² | — | Link |
| B | Pulsnitz | — | 195.000 € | 163,87 €/m² | — | Link |
Renovierung
Wahrscheinlicher Kostenkorridor für die Wiederinwertsetzung etwa 20.000 bis 45.000 EUR; bei Schadstoffen, zusätzlichen Resten oder Genehmigungsauflagen deutlich höher.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Auf dem Grundstück liegen erhebliche Mengen Mischbauschutt und Gebäudereste.
Mengen, Schadstoffe und Entsorgungskosten vor Gebot prüfen.Die vorhandenen Medienanschlüsse sind endgültig stillgelegt.
Wiederanschlussbedingungen und Kosten bei den Versorgern klären.Das Grundstück grenzt an ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet.
Baurechtliche Einschränkungen und Hochwasserschutzauflagen prüfen.Nach dem Gebäudeeinsturz und der Ablagerung von Bauschutt ist der Baugrund nicht belastbar bekannt.
Baugrundgutachten und Gründungskonzept beauftragen.Rechtliche Risiken
Das Grundstück besitzt trotz weitgehendem Einsturz weiterhin Denkmaleigenschaft.
Schriftliche Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde vor Gebot.Die Annahme einer Neubebauung nach § 34 BauGB ersetzt keine verbindliche Bauauskunft.
Bauvorbescheid oder schriftliche Auskunft beantragen.Die vorliegenden Unterlagen enthalten keine vollständige Belastungsübersicht.
Grundbuch, Baulasten und Versteigerungsbedingungen prüfen.Vor dem Gebot verifizieren
- Vollständiger Grundbuchinhalt einschließlich bestehenbleibender Rechte nicht vorgelegt.
- Keine verbindliche schriftliche Aussage der Denkmalschutzbehörde zu Restabbruch und Neubau vorliegend.
- Keine verbindliche Bauvoranfrage oder Baugenehmigung für eine Neubebauung vorliegend.
- Baugrund, Altlasten und Schadstoffgehalt des Bauschutts sind ungeklärt.
- Konkrete Kosten der Wiederherstellung der Hausanschlüsse sind ungeklärt.
- Exakte Lage und Auswirkungen des angrenzenden Überschwemmungsgebiets sind zu verifizieren.
- Keine belastbaren Mietvergleiche erforderlich, da das Objekt aktuell nicht als vermietbare Immobilie vorliegt.