Grundstücke · Baugrundstück mit Bauruine

Bauruine und Baugrundstück in Pulsnitz-Oberlichtenau

604 m² großes, denkmalgeschütztes Baugrundstück mit eingestürzten Gebäuderesten, Bauschutt und Wildbewuchs.

Pulsnitztalstraße 21, 01896 Pulsnitz, OT Oberlichtenau

AktivSachsenAmtsgericht Bautzen
Verkehrswert1.000 €09.10.2026, 09:00
Termin09.10.2026, 09:00
Wohnfläche
Grundstück604 m²
NutzungUnbekannt

Objektbeschreibung

604 m² großes, denkmalgeschütztes Baugrundstück mit eingestürzten Gebäuderesten, Bauschutt und Wildbewuchs.

Lage

Durchschnittliche Wohn- und Gewerbelage im Ortsteil Oberlichtenau, etwa 4,5 km vom Pulsnitzer Zentrum entfernt. Bushaltestelle fußläufig erreichbar.

ZVG-DE

Investmentanalyse

25/100SEHR HOHES RISIKO

Nur als spekulativer Erwerb mit sehr niedrigem Gebot. Vorher sind Denkmalschutz, Hochwasser, Baugrund, Entsorgung, Baurecht und Grundbuchrechte zu klären.

Unabhängige Markteinschätzung

Gerichtlicher Verkehrswert1.000 €
Marktwert im Ist-Zustand60.000 €40.000 € – 85.000 €
Schnellverkauf ~6 Monate45.000 €30.000 € – 65.000 €
Kaltmiete / Monat

Aktuelle unbelastete Baugrundstücke in Pulsnitz werden deutlich höher angeboten. Nach Abzug der objektspezifischen Risiken wird der aktuelle Marktwert dieses Grundstücks grob auf 40.000 bis 85.000 EUR geschätzt.

Marktvergleich · Verkauf

TierObjektFlächeAngebot€/m²BaujahrQuelle
APulsnitz, Baugebiet Pulsnitzblick154.250 €250 €/m²Link
APulsnitz, Stadtrandlage191.390 €305 €/m²Link
BPulsnitz OT Oberlichtenau69.000 €55,29 €/m²Link
BPulsnitz195.000 €163,87 €/m²Link

Renovierung

Minimal14.300 €12.000 € – 22.000 €
Standard30.000 €20.000 € – 45.000 €
Komplett55.000 €35.000 € – 80.000 €
Extremszenario90.000 €60.000 € – 130.000 €

Wahrscheinlicher Kostenkorridor für die Wiederinwertsetzung etwa 20.000 bis 45.000 EUR; bei Schadstoffen, zusätzlichen Resten oder Genehmigungsauflagen deutlich höher.

Gebotsstrategie

Sehr attraktiv15.000 €
Sinnvoll30.000 €
Maximalgebot45.000 €
Nicht kaufen über55.000 €

Baurisiken

Hoher Beräumungs- und EntsorgungsaufwandHIGH

Auf dem Grundstück liegen erhebliche Mengen Mischbauschutt und Gebäudereste.

Mengen, Schadstoffe und Entsorgungskosten vor Gebot prüfen.
Stillgelegte HausanschlüsseMEDIUM

Die vorhandenen Medienanschlüsse sind endgültig stillgelegt.

Wiederanschlussbedingungen und Kosten bei den Versorgern klären.
Nähe zum ÜberschwemmungsgebietHIGH

Das Grundstück grenzt an ein festgesetztes Überschwemmungsgebiet.

Baurechtliche Einschränkungen und Hochwasserschutzauflagen prüfen.
Unbekannter BaugrundMEDIUM

Nach dem Gebäudeeinsturz und der Ablagerung von Bauschutt ist der Baugrund nicht belastbar bekannt.

Baugrundgutachten und Gründungskonzept beauftragen.

Rechtliche Risiken

Denkmalrechtliche GenehmigungsrisikenHIGH

Das Grundstück besitzt trotz weitgehendem Einsturz weiterhin Denkmaleigenschaft.

Schriftliche Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde vor Gebot.
Bebaubarkeit nicht garantiertMEDIUM

Die Annahme einer Neubebauung nach § 34 BauGB ersetzt keine verbindliche Bauauskunft.

Bauvorbescheid oder schriftliche Auskunft beantragen.
Ungeklärte Rechte und LastenHIGH

Die vorliegenden Unterlagen enthalten keine vollständige Belastungsübersicht.

Grundbuch, Baulasten und Versteigerungsbedingungen prüfen.

Vor dem Gebot verifizieren

  • Vollständiger Grundbuchinhalt einschließlich bestehenbleibender Rechte nicht vorgelegt.
  • Keine verbindliche schriftliche Aussage der Denkmalschutzbehörde zu Restabbruch und Neubau vorliegend.
  • Keine verbindliche Bauvoranfrage oder Baugenehmigung für eine Neubebauung vorliegend.
  • Baugrund, Altlasten und Schadstoffgehalt des Bauschutts sind ungeklärt.
  • Konkrete Kosten der Wiederherstellung der Hausanschlüsse sind ungeklärt.
  • Exakte Lage und Auswirkungen des angrenzenden Überschwemmungsgebiets sind zu verifizieren.
  • Keine belastbaren Mietvergleiche erforderlich, da das Objekt aktuell nicht als vermietbare Immobilie vorliegt.

Dokumente

TypDateiAktion
Bekanntmachung002_bekanntmachung.pdfÖffnen
Exposé003_expose.pdfÖffnen
Sonstiges Dokument001_001.jpgÖffnen
Sonstiges Dokument004_other_002.pdfÖffnen