Objektbeschreibung
Leerstehendes Fachwerk-Einfamilienhaus von 1914 mit 94 m² Wohnfläche auf 117 m² Grundstück sowie separatem 49-m²-Grünlandflurstück.
Lage
Ländliche Wohnlage in Meura im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt, überwiegend ein- bis zweigeschossige Bebauung, leicht hängige Topografie.
Investmentanalyse
SKIP. Nur bei sehr niedrigem Gebot und nach rechtlicher Klärung der Zuwegung vertretbar.
Unabhängige Markteinschätzung
Unabhängige lokale Angebote liegen deutlich höher, betreffen aber überwiegend nutzbare oder sanierte Gebäude. Für dieses Liquidationsobjekt wird ein sehr niedriger, unsicherer Marktwert von etwa 1.000 bis 8.000 EUR abgeleitet.
Marktvergleich · Verkauf
| Tier | Objekt | Fläche | Angebot | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| B | Mellenbach-Glasbach, 98744 | 148 m² | 73.000 € | 493 €/m² | — | Link |
| C | Unterweißbach, 98744 | 152,02 m² | 149.000 € | 980 €/m² | 1978 | Link |
Renovierung
Vollsanierung wirtschaftlich kaum plausibel; Abriss oder Ersatzlösung wahrscheinlich. Kostenunsicherheit sehr hoch.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Die statische Sicherheit und die Tragfähigkeit wesentlicher Bauteile sind nicht verlässlich nachgewiesen.
Vor Gebot eine umfassende Tragwerks- und Bausubstanzprüfung beauftragen.Heizung, Warmwasser und Sickergrube sind stillgelegt beziehungsweise nicht vorhanden.
Neuplanung und Kosten für Heizung, Abwasser und Warmwasser vor Gebot ermitteln.Dach, Fenster, Elektro, Leitungen, Bäder, Böden und Oberflächen sind weitgehend zu erneuern.
Bauteilbezogene Kostenschätzung durch Fachplaner einholen.Ein Abriss ist wirtschaftlich plausibel, aber Schadstoffe und Entsorgungskosten sind ungeklärt.
Schadstoffprüfung und mehrere Abrissangebote einholen.Rechtliche Risiken
Die Hausparzelle ist nicht durch ein eingetragenes Wegerecht zur Straße gesichert.
Dingliche Zuwegung und tatsächliche Nutzbarkeit rechtlich prüfen und möglichst vor Gebot sichern.Das Grünlandflurstück ist mit einem eingetragenen Übergangsrecht belastet.
Rechtsumfang und tatsächliche Beeinträchtigung prüfen.Veränderung oder Beseitigung kann wegen eines benachbarten Kulturdenkmals genehmigungspflichtig sein.
Genehmigungspflicht vor Planung und Abriss schriftlich abklären.Die baurechtliche Legalität und eine Neubauoption wurden nicht im Detail geprüft.
Bauamtliche Vorprüfung und Einsicht in die Bauakte veranlassen.Vor dem Gebot verifizieren
- Exakter Umfang und rechtliche Durchsetzbarkeit der mündlichen Zuwegung sind ungeklärt.
- Schadstoffe, Statik, Baugrunddetails und verdeckte Schäden wurden nicht vollständig untersucht.
- Kein ausreichender Satz echter Mietangebote für vergleichbare Objekte gefunden.
- Gerichtliche Einzelverkehrswerte summieren sich auf 2.524 EUR; die separate Parserangabe 529.376 EUR ist widersprüchlich und wurde verworfen.