Objektbeschreibung
Gewerbegrundstück mit 931 m² und ehemaligem Heizhaus aus etwa 1960. Das Gebäude ist laut Bekanntmachung gegenwärtig nicht nutzbar.
Lage
Osterburg liegt im Landkreis Stendal in Sachsen-Anhalt. Aktuelle Vergleichsangebote zeigen einen kleinen und heterogenen Gewerbemarkt mit deutlichen Preisunterschieden nach Zustand, Grundstücksgröße und Nutzbarkeit.
Investmentanalyse
Nur als spekulatives Sanierungsprojekt und ausschließlich nach umfassender Due-Diligence-Prüfung interessant. Bei den derzeit sichtbaren Risiken ist ein sehr niedriges Gebot erforderlich.
Unabhängige Markteinschätzung
Der unabhängige Marktindikator liegt wegen der Unnutzbarkeit deutlich unter vergleichbaren nutzbaren Hallen und wird mit niedriger Sicherheit auf 25.000 bis 80.000 EUR geschätzt.
Marktvergleich · Verkauf
| Tier | Objekt | Fläche | Angebot | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| C | Osterburg (Altmark) | 600 m² | 450.000 € | 750 €/m² | 1998 | Link |
Marktvergleich · Miete
| Tier | Objekt | Fläche | Miete/Monat | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| B | Melkerstraße 49, 39606 Osterburg | 809 m² | 3.641 € | 4,5 €/m²/Monat | 1992 | Link |
| C | Stendaler Chaussee 28, 39606 Osterburg | — | — | 5,2 €/m²/Monat | — | Link |
| C | 39606 Osterburg (Altmark) | 464 m² | 3.248 € | 7 €/m²/Monat | 1994 | Link |
Renovierung
Wahrscheinlich ist eine umfassende bis vollständige Revitalisierung. Die Kostenunsicherheit ist hoch und kann den Marktwert deutlich übersteigen.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Das Gebäude ist laut Bekanntmachung nicht nutzbar; eine bloße Schönheitsrenovierung ist nicht realistisch.
Innenbesichtigung und technische Bestandsaufnahme durchführen.Ob der Rohbau tatsächlich weiterverwendet werden kann, ist nicht nachgewiesen.
Tragwerks-, Dach- und Feuchteprüfung veranlassen.Baujahr und frühere Heizwerksnutzung begründen ein erhöhtes Prüfbedürfnis.
Schadstoff- und Bodenuntersuchungen sowie Altlastenauskunft einholen.Rechtliche Risiken
Die wirtschaftliche Belastung durch bestehenbleibende Rechte ist aus der Bekanntmachung nicht erkennbar.
Geringstes Gebot und Grundbuch vor Gebotsabgabe prüfen.Die gewünschte Nachnutzung und erforderliche Genehmigungen sind unbekannt.
Bauakte, Bebauungsplan und Genehmigungsfähigkeit vorab klären.Ausweis und zulässige Sicherheitsleistung müssen im Termin verfügbar sein.
Überweisung oder zugelassenen Scheck rechtzeitig vorbereiten.Vor dem Gebot verifizieren
- Exakte Nutz- beziehungsweise Bruttogrundfläche fehlt.
- Innenzustand und technische Anlagen sind nicht ausreichend belegt.
- Schadstoffe, Altlasten, Baulasten und Erschließung ungeklärt.
- Bestehenbleibende Rechte und geringstes Gebot nicht ausgewiesen.
- Baurechtliche Zulässigkeit einer Revitalisierung ungeklärt.
- Aktuelle Vermietbarkeit und belastbarer Mietwert nicht feststellbar.