Objektbeschreibung
Kleines denkmalgeschütztes Zweifamilienhaus mit 93 m² Wohnfläche auf 81 m² Grundstück; Baujahr vermutlich um 1900 und sanierungsbedürftig.
Lage
Bönstadt ist ein Ortsteil von Niddatal im Wetteraukreis. Aktuelle Angebote zeigen ein regionales Preisniveau, sind wegen Größe und Zustand jedoch nur eingeschränkt vergleichbar.
Investmentanalyse
Nur als spekulatives Sanierungsprojekt bei deutlichem Sicherheitsabschlag erwägen; ohne Innenbesichtigung und Klärung des Verkehrswerts kein belastbares Gebot.
Unabhängige Markteinschätzung
Unabhängige Marktindikation: etwa 120.000 bis 195.000 EUR im Ist-Zustand, mit niedriger Sicherheit.
Marktvergleich · Verkauf
| Tier | Objekt | Fläche | Angebot | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| B | Niddatal-Ilbenstadt, Borngasse 1 | 119 m² | 179.000 € | 1.504,2 €/m² | 1900 | Link |
| C | Niddatal-Assenheim, Parkstraße 8 | 325 m² | 485.000 € | 1.492,3 €/m² | — | Link |
Mietorientierung
Renovierung
Für eine substanzielle Standardmodernisierung grob 120.000 bis 240.000 EUR kalkulieren; Denkmalschutz kann höhere Kosten verursachen.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Das Gebäude weist laut Primärbeschreibung einen Sanierungs- und Unterhaltungsstau auf.
Besichtigung und technische Zustandsaufnahme vor Gebot.Das mutmaßliche Baujahr um 1900 birgt erhöhte Risiken an Tragwerk, Dach, Holz und Feuchteabdichtung.
Bausachverständige Untersuchung mit Bauteilöffnungen veranlassen.Ein Energieausweis fehlt; Heizung, Elektroinstallation und energetischer Standard sind nicht verifiziert.
Haustechnik und Energiezustand fachlich prüfen.Das Objekt steht laut Primärbeschreibung unter Denkmalschutz.
Schutzumfang und erforderliche Genehmigungen schriftlich klären.Rechtliche Risiken
Im Datensatz stehen widersprüchliche Verkehrswertangaben.
Vor Gebotsabgabe den aktuell gültigen gerichtlichen Wert verifizieren.Die 5/10- und 7/10-Grenzen gelten laut Datensatz weiterhin.
Gültigkeit im aktuellen Terminvermerk kontrollieren.Bauliche Änderungen können denkmalrechtlich genehmigungspflichtig sein.
Behördliche Auskunft und vorhandene Genehmigungen einholen.Es ist nicht geklärt, ob das Zweifamilienhaus leer steht, selbst genutzt oder vermietet ist.
Belegungs- und Mietstatus vor Gebot klären.Vor dem Gebot verifizieren
- Widersprüchliche Verkehrswertangaben: 529.376 EUR versus 32.000–32.669 EUR.
- Keine verifizierte Innenbesichtigung oder Originalfotos verfügbar.
- Belegung, Mietverhältnisse, Grundriss und Zimmerzahl unbekannt.
- Haustechnik, Dach, Keller, Tragwerk und Feuchtigkeit nicht ausreichend verifiziert.
- Denkmalschutzumfang und konkrete Genehmigungspflichten offen.
- Flurstücksnummer und genaue Grundstücksabgrenzung nicht vollständig extrahiert.
- Konkrete Nettokaltmiete nicht belastbar ableitbar.