Objektbeschreibung
Ideeller Miteigentumsanteil an einem als Freizeitgarten genutzten Grundstück im Außenbereich von Gießen.
Lage
Felsenweg, Gießen, Stadtteilbereich 35396. Naturnahe Freizeitgartennutzung im städtischen Umfeld.
Investmentanalyse
SKIP beziehungsweise nur nach vollständiger Rechts- und Grundbuchprüfung bei symbolischem Gebot erwägen.
Unabhängige Markteinschätzung
Indikativer unabhängiger Marktwert des Anteils etwa 5.000 bis 15.000 EUR, mit niedriger Sicherheit und deutlichem Liquiditätsabschlag.
Marktvergleich · Verkauf
| Tier | Objekt | Fläche | Angebot | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | Wieseck, Gießen, 35396 | — | 60.000 € | 39,16 €/m² | — | Link |
| A | Wieseck, Gießen, 35396 | — | 49.000 € | 50,83 €/m² | — | Link |
| C | Laubach-Gonterskirchen, Landkreis Gießen, 35321 | — | 59.000 € | 23,23 €/m² | — | Link |
Renovierung
Keine belastbare Gebäudesanierung kalkulierbar; mögliche Garten- und Erschließungsarbeiten sind mit hoher Unsicherheit behaftet.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Vorhandene Lauben, Schuppen oder sonstige Anlagen sind nicht ausreichend dokumentiert.
Gutachten und Ortstermin prüfen.Zugang und Versorgung des Freizeitgartens sind nicht nachgewiesen.
Zufahrt und Anschlüsse vorab prüfen.Rechtliche Risiken
Kein exklusiv abgegrenztes Grundstück, sondern nur ein Bruchteilseigentum.
Grundbuch und Nutzungsvereinbarung prüfen.Eine Grundschuld von 20.451,68 EUR bleibt voraussichtlich bestehen.
Rang und valutierten Sicherungsbetrag vor Gebot klären.Dauerwohnen und bauliche Erweiterungen sind nicht vorauszusetzen.
Zulässige Nutzung schriftlich bei Stadt und Bauaufsicht klären.Die Parserdaten widersprechen der originalen Portalangabe von 8.500 EUR.
Originalbekanntmachung und Gutachten nochmals eindeutig abgleichen.Vor dem Gebot verifizieren
- Vollständiges Gutachten konnte aus den vorliegenden Portalantworten nicht zuverlässig ausgelesen werden.
- Flurstück, Gesamtfläche, Sondernutzungsrechte, Zufahrt, Anschlüsse und tatsächliche Nutzung müssen verifiziert werden.
- Rang und valutierter Betrag der Grundschuld müssen geprüft werden.
- Widersprüchliche Parser-Verkehrswerte müssen vor Veröffentlichung und Gebot geklärt werden.