Objektbeschreibung
31,59 m² große Eigentumswohnung im 1. Obergeschoss rechts mit Kellerraum Nr. 16; Zwangsversteigerung am 23.09.2026.
Lage
Saalburg-Ebersdorf liegt im Saale-Orla-Kreis nahe der Bleilochtalsperre. Lokale Mietangebote liegen grob bei etwa 5,75 bis 6,19 EUR/m² nettokalt.
Investmentanalyse
Nur bei strenger Preisbegrenzung und nach Klärung von Zustand, Besitzstatus, WEG-Unterlagen und bestehenbleibenden Rechten erwägen.
Unabhängige Markteinschätzung
Indikativer unabhängiger Marktwert etwa 28.000 bis 44.000 EUR, jedoch mit niedriger Sicherheit.
Marktvergleich · Verkauf
| Tier | Objekt | Fläche | Angebot | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| C | Bad Lobenstein | 58 m² | 82.500 € | 1.422,41 €/m² | 1996 | Link |
| C | Bad Lobenstein | 120 m² | 65.000 € | 580,36 €/m² | 1994 | Link |
Marktvergleich · Miete
| Tier | Objekt | Fläche | Miete/Monat | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | Saalburg, Saalburg-Ebersdorf | 38,4 m² | 230 € | 5,99 €/m²/Monat | 1925 | Link |
| A | Ebersdorf, Saalburg-Ebersdorf | 49,57 m² | 285 € | 5,75 €/m²/Monat | 1900 | Link |
| A | Friedrich-Wolf-Straße 29, Ebersdorf | 31,5 m² | 195 € | 6,19 €/m²/Monat | — | Link |
Renovierung
Renovierungskosten sind wegen unvollständiger Informationen nicht belastbar; Standardrisiko grob 8.000 bis 20.000 EUR.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Der Zustand der Wohnung ist mangels Gutachten und Besichtigung nicht verlässlich bewertbar.
Vor Gebot Innenbesichtigung und technische Prüfung organisieren.Sonderumlagen und Sanierungsmaßnahmen der Gemeinschaft sind nicht bekannt.
WEG-Unterlagen und Rücklagen vor Gebot einsehen.Rechtliche Risiken
Eine freie Übergabe und bestehende Mietverhältnisse sind nicht dokumentiert.
Besitz- und Mietstatus vor dem Termin verbindlich klären.Belastungen und das geringste Gebot müssen anhand der Versteigerungsakte geprüft werden.
Vor Gebot Grundbuchauszug und Versteigerungsbedingungen einsehen.Vor dem Gebot verifizieren
- CanonicalId im Nutzerauftrag und im Identitätsblock widersprechen sich; der vorgeschriebene Ausgabewert wurde verwendet.
- Der gerichtliche Primärbeleg nennt 20.900 EUR Verkehrswert; der separate Parserwert 529.376 EUR ist nicht plausibel und wurde als Konflikt verworfen.
- Der Parser nennt 'Wertgrenzen gelten'; die gerichtliche Bekanntmachung dokumentiert keine Aufhebung der 5/10- und 7/10-Grenzen.
- Kein Gutachten verfügbar.
- Keine belastbare Information zu Baujahr, Zustand, Besichtigung, Hausgeld, Rücklagen, Vermietung oder Leerstand.