Objektbeschreibung
Unbebautes Wohnbaugrundstück mit rund 759 m² laut sekundärer Listing-Wiedergabe; Primärbestätigung der Fläche erforderlich.
Lage
Ländliche Wohnlage in Hainsfarth im Landkreis Donau-Ries. Marktliquidität und Nachfrage sind begrenzt.
Investmentanalyse
Nur bei bestätigter Bebaubarkeit, Erschließung, Grundstücksfläche und verbindlichem Verkehrswert in Betracht ziehen.
Unabhängige Markteinschätzung
Indikative Marktspanne 75.000 bis 120.000 EUR; geringe Sicherheit wegen dünner Vergleichsstichprobe.
Marktvergleich · Verkauf
| Tier | Objekt | Fläche | Angebot | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| B | Balgheim, 86753 Möttingen, Donau-Ries | — | 150.000 € | 206,9 €/m² | — | Link |
Renovierung
Nicht anwendbar; es handelt sich um ein unbebautes Grundstück.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Die konkrete Ausnutzbarkeit des Grundstücks ist nicht abschließend belegt.
Bebauungsplan und schriftliche Auskunft der Baubehörde einholen.Nicht bestätigt ist, ob alle öffentlichen und privaten Erschließungskosten bezahlt und Anschlüsse vorhanden sind.
Beitragsbescheide und Versorgerauskünfte prüfen.Boden- und Gründungsverhältnisse sind nicht ausreichend dokumentiert.
Baugrund- und Altlastenprüfung veranlassen.Rechtliche Risiken
102.000 EUR und 529.376 EUR stehen widersprüchlich im Datenbestand.
Verbindlichen Wert in Bekanntmachung und Gutachten prüfen.Mögliche Rechte Dritter und öffentlich-rechtliche Lasten sind ungeklärt.
Grundbuch und Baulastenverzeichnis prüfen.Flurstücksbezeichnung und Fläche sind nicht vollständig verifiziert.
Grundbuch- und Katasterabgleich durchführen.Vor dem Gebot verifizieren
- Verbindlicher Verkehrswert: 102.000 EUR versus widersprüchliche Parserangabe 529.376 EUR.
- Exakte Grundstücksfläche und Flurstücksidentität müssen aus Gutachten, Grundbuch und Kataster bestätigt werden.
- Bebaubarkeit, Erschließungsstatus, Baulasten, Dienstbarkeiten und Bodenverhältnisse sind vor Gebot zu prüfen.
- Die Vergleichsstichprobe enthält zu wenige genuine, nicht syndizierte aktuelle Angebote.
- Kein belastbarer Mietmarkt für ein unbebautes Grundstück anwendbar.