Objektbeschreibung
593 m² großes, unbebautes und laut Bekanntmachung baureifes Grundstück für ein Einfamilienhaus mit Garage.
Lage
Türkheim, Landkreis Unterallgäu; aktuelle Vergleichsangebote zeigen ein aktives, aber preislich heterogenes Baugrundstücksangebot.
Investmentanalyse
Nur nach Bestätigung der Primärdaten und Prüfung von Baurecht, Erschließung und Boden bieten.
Unabhängige Markteinschätzung
Unabhängiger Marktwert indikativ 285.000–345.000 EUR, Basis 315.000 EUR.
Marktvergleich · Verkauf
| Tier | Objekt | Fläche | Angebot | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | Türkheim, 86842 | — | 408.000 € | 600 €/m² | — | Link |
| B | Brandlfeld, Irsingen, Türkheim | — | 425.000 € | 503,55 €/m² | — | Link |
| C | Türkheim Bahnhof, Türkheim | — | 170.000 € | 283,33 €/m² | — | Link |
Renovierung
Nicht anwendbar; projektbezogene Bau- und Erschließungskosten sind separat zu kalkulieren.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Die Bekanntmachung bezeichnet das Grundstück als baureif, konkrete Festsetzungen fehlen.
Bebauungsplan und schriftliche Bauvoranfrage prüfen.Vollständige Anschlüsse und offene Beiträge sind nicht nachgewiesen.
Erschließungs- und Beitragsauskünfte einholen.Topografie ist eben, der Untergrund wurde nicht untersucht.
Baugrund- und Altlastenprüfung veranlassen.Die Breite von etwa 18 m kann Grundriss, Abstände und Garage begrenzen.
Bebauungsstudie mit Abstandsflächen erstellen.Rechtliche Risiken
Amtlich bestätigt sind 308.000 EUR; 529.376 EUR ist nicht belegt.
Aktuellen Gerichtseintrag und Terminsbestimmung vor dem Termin bestätigen.Bestehenbleibende Rechte und geringstes Gebot sind nicht vollständig dokumentiert.
Vollständige Terminsbestimmung und Grundbuchauszug prüfen.Der Hinweis und der verarbeitete Primärdatensatz enthalten unterschiedliche Portal-IDs.
Aktenzeichen, Flurstück und Gericht erneut abgleichen.Vor dem Gebot verifizieren
- Vollständiges Gutachten nicht verfügbar.
- Widerspruch zwischen 308.000 EUR Primärquellenwert und 529.376 EUR Parserangabe.
- Bebauungsplan, Baulinien, GRZ/GFZ und konkrete Genehmigungsfähigkeit ungeklärt.
- Erschließungszustand, offene Beiträge und Hausanschlüsse ungeklärt.
- Baugrund, Altlasten und Grundwasser ungeklärt.
- Bestehenbleibende Rechte und geringstes Gebot nicht vollständig dokumentiert.
- Primärquellenkennung im Hinweis weicht von der verarbeiteten Bayern-Portalkennung ab.