Objektbeschreibung
1.078 m² unbebautes Baugrundstück, laut Portal erschlossen und nach § 34 BauGB bebaubar.
Lage
Gewachsenes Wohnumfeld in Bad Kissingen; konkrete Mikrolage- und Nachbarbebauungsdetails sind nur teilweise dokumentiert.
Investmentanalyse
Hochrisikoobjekt. Nur nach baurechtlicher, technischer und erschließungsbezogener Vorprüfung und deutlich unter 220.000 EUR erwägen.
Unabhängige Markteinschätzung
Indikativer unabhängiger Marktwert 180.000–250.000 EUR, Basis 220.000 EUR, bei niedriger Sicherheit.
Marktvergleich · Verkauf
| Tier | Objekt | Fläche | Angebot | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | Reiterswiesen, Bad Kissingen | — | 59.000 € | 116,37 €/m² | — | Link |
| A | Poppenroth, Bad Kissingen | — | 63.000 € | 122,33 €/m² | — | Link |
| C | Garitz, Bad Kissingen | — | 659.900 € | 242,08 €/m² | — | Link |
Renovierung
Keine belastbare Renovierungsschätzung möglich; für Erdarbeiten und Baugrundrisiken sind Reserven vorzusehen.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Die Hanglage kann erhebliche Mehrkosten für Erdarbeiten, Stützungen und Entwässerung verursachen.
Baugrundgutachten und topografische Vermessung vor Gebot einholen.Tragfähigkeit, Auffüllungen, Altlasten und Versickerung sind nicht belegt.
Baugrund- und Altlastengutachten einholen.Rechtliche Risiken
Die konkrete Bebaubarkeit richtet sich nach § 34 BauGB und ist nicht abschließend dokumentiert.
Bauvorbescheid oder schriftliche Bauvoranfrage einholen.Die Quellen widersprechen sich zum Erschließungsgrad.
Erschließungsbescheinigung und Beitragsauskunft der Stadt einholen.Die behauptete frühere Mehrfamilienhausgenehmigung ist nicht primär belegt.
Genehmigungsunterlagen und aktuelle Gültigkeit bei der Bauaufsicht verifizieren.Vor dem Gebot verifizieren
- Konflikt zwischen 272.000 EUR und 529.376 EUR im Eingangsdatenbestand zum offiziellen Verkehrswert.
- Exaktes Gericht ist aus dem Parser nur über den Auktionsort ableitbar.
- Baugrund, Altlasten, Hangstabilität und Entwässerung ungeklärt.
- Erschließungsgrad und offene Beiträge ungeklärt.
- Konkrete Bebaubarkeit nach § 34 BauGB ungeklärt.
- Frühere Mehrfamilienhausgenehmigung nicht primär belegt.
- Keine ausreichende Zahl belastbarer, transaktionsnaher Vergleichsangebote.