Objektbeschreibung
Freistehendes Einfamilienhaus aus etwa 1980 auf zwei Flurstücken mit insgesamt 2.115 m² Grundstück, Wintergarten, Sommerferienhaus und Hauskapelle.
Lage
Fischbachau im Landkreis Miesbach, naturnahe Lage im oberbayerischen Voralpenraum.
Investmentanalyse
Hohe Risiken. Nur nach Einsicht in Gutachten, Bauakte, Grundbuch und nach Möglichkeit Besichtigung bieten.
Unabhängige Markteinschätzung
Unabhängige aktuelle Angebote in Fischbachau liegen grob zwischen 739.000 und 1.195.000 EUR, sind aber qualitativ nicht vollständig vergleichbar.
Marktvergleich · Verkauf
| Tier | Objekt | Fläche | Angebot | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | Aurach, Fischbachau | 180 m² | 739.000 € | 4.106 €/m² | 1958 | Link |
| A | Fischbachau | 140 m² | 864.000 € | 6.171 €/m² | 1967 | Link |
| B | Aurach, Fischbachau | 200 m² | 1.195.000 € | 5.975 €/m² | — | Link |
Mietorientierung
Renovierung
Breite, unsichere Kostenspanne wegen unbekannter Haustechnik und ungeklärter Bauteile.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Das als Sommerferienhaus umgebaute Nebengebäude verfügt nach den vorliegenden Angaben weder über nachgewiesene Genehmigung noch Bestandsschutz.
Bauakte und Genehmigungslage prüfen; Legalisation oder Rückbau bewerten.Für den Wintergartenanbau wurde keine Baugenehmigung festgestellt.
Baugenehmigung und baurechtliche Zulässigkeit prüfen.Gefälle und die Nähe zum Aurachbach können zusätzliche Anforderungen an Entwässerung, Böschungssicherung und Feuchteschutz verursachen.
Entwässerung, Hangstabilität und Hochwasser-/Uferlage fachlich prüfen.Genehmigung, Denkmalschutzstatus, Leitungsrechte und laufende Unterhaltspflichten der Kapelle sind unbekannt.
Bauakte, Grundbuch und Denkmalschutzregister prüfen.Rechtliche Risiken
Das Verfahren dient der Aufhebung der Gemeinschaft; Anteil, Ausgebot und bestehenbleibende Rechte müssen eindeutig geklärt werden.
Versteigerungsbedingungen und Grundbuch vorab prüfen.Parser und Quellangaben nennen unterschiedliche Verkehrswerte.
Aktuelle Gerichtsbekanntmachung und Gutachten prüfen.Es ist nicht geklärt, ob das Haus selbst genutzt, vermietet oder geräumt ist.
Besichtigung und Prüfung von Miet- oder Nutzungsvereinbarungen veranlassen.Vor dem Gebot verifizieren
- Aktuelle gerichtliche Verkehrswertangabe wegen widersprüchlicher Werte verifizieren.
- Originales Gutachten vollständig auf Wohn-/Nutzflächen, Heizung, Bauzustand und Rechte prüfen.
- Baugenehmigung und Bestandsschutz für Wintergarten und Nebengebäude klären.
- Genehmigungs- und Unterhaltssituation der Hauskapelle klären.
- Belegung, Mietverhältnisse und Besitzübergang klären.
- Hangwasser-, Entwässerungs-, Ufer- und Hochwasserrisiken prüfen.
- Weitere echte Nettokaltmietangebote fehlen; Mietmarktanalyse sollte verfeinert werden.