Objektbeschreibung
Unbebautes Ackergrundstück mit 1.987 m² an Wirtschafts- und Erdwegen.
Lage
Landwirtschaftliche Umgebung in Denkendorf, angrenzend an weitere Landwirtschaftsflächen.
Investmentanalyse
Nur nach Klärung von Pacht, Wegerechten, Boden und Grundbuchbelastungen sowie mit konservativem Gebot erwägen.
Unabhängige Markteinschätzung
Indikativer Marktwert etwa 10.300–17.700 EUR; geringe Vergleichsdichte und niedrige Liquidität.
Marktvergleich · Verkauf
| Tier | Objekt | Fläche | Angebot | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| A | Denkendorf | — | — | 5,35 €/m² | — | Link |
| B | Köngen, Landkreis Esslingen | 2.129 m² | 19.000 € | 8,93 €/m² | — | Link |
Mietorientierung
Renovierung
Keine bauliche Renovierung erforderlich oder anwendbar.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Die Fläche wird bewirtschaftet, aber Bodenbonität, Vernässung und Drainage sind nicht belegt.
Boden- und Entwässerungsprüfung vor Gebot veranlassen.Das Flurstück grenzt an Wirtschafts- und Erdwege; öffentliche Erschließung und Wegerechte sind nicht vollständig belegt.
Grundbuchliche Wegerechte und tatsächliche Befahrbarkeit prüfen.Rechtliche Risiken
Die Fläche wird vermutlich durch einen angrenzenden Landwirt bewirtschaftet; ein Pachtvertrag liegt nicht vor.
Pacht- und Besitzverhältnisse vor dem Termin klären.Für landwirtschaftliche Flächen können Genehmigungen und Vorkaufsrechte relevant sein.
Zuständige Landwirtschaftsbehörde vor Gebot konsultieren.Bestehenbleibende Rechte und Belastungen sind aus den vorliegenden Unterlagen nicht abschließend ersichtlich.
Aktuelle Grundbuchlage und Terminsbekanntgabe prüfen.Vor dem Gebot verifizieren
- Parserwert 529.376 EUR widerspricht den Original-Terminsunterlagen mit 11.900 EUR; 11.900 EUR wurde als verifizierter Gerichtswert übernommen.
- Pachtvertrag und genaue Bewirtschaftungsberechtigung unbekannt.
- Grundbuchliche Belastungen und bestehenbleibende Rechte nicht abschließend bekannt.
- Bodenbonität, Drainage und Altlasten nicht vollständig verifiziert.
- Auktionstermin und Fallstatus sollten vor dem 16.12.2026 erneut beim Gericht bestätigt werden.