Objektbeschreibung
Historische ehemalige Gaststätte auf 503 m² Grundstück mit ca. 322 m² Nutzfläche, Lageranbau, Garage und Schuppen.
Lage
Helenabrunn liegt im südlichen Viersener Stadtgebiet mit guter Anbindung an umliegende Städte und das Autobahnnetz.
Investmentanalyse
Hochrisikoobjekt. Erwerb nur bei belastbarer Sanierungs-, Genehmigungs- und Betreiberstrategie.
Unabhängige Markteinschätzung
Indikative unabhängige Marktspanne 280.000 bis 430.000 EUR, mit niedriger Sicherheit. Konkrete Verkaufskomparablen fehlen.
Marktvergleich · Miete
| Tier | Objekt | Fläche | Miete/Monat | €/m² | Baujahr | Quelle |
|---|---|---|---|---|---|---|
| B | 41748 Viersen | — | 2.400 € | 8 €/m²/Monat | — | Link |
| B | 41747 Viersen Stadtmitte | 63 m² | 680 € | 10,79 €/m²/Monat | — | Link |
| B | 41751 Viersen-Dülken | 88,3 m² | 790 € | 8,95 €/m²/Monat | — | Link |
Renovierung
Wahrscheinlicher Sanierungsbedarf mindestens 40.000 bis 75.000 EUR; ein Standard- oder Vollszenario kann deutlich höher liegen.
Gebotsstrategie
Baurisiken
Zwei Obergeschossräume sind nach einem Brand sanierungsbedürftig; die tatsächliche Schadentiefe ist nicht abschließend dokumentiert.
Brandschadengutachten und verbindliche Sanierungsangebote einholen.Am Kelleraußenmauerwerk wurden Feuchtigkeitsspuren festgestellt.
Feuchtemessung und Ursachenanalyse durch Fachplaner veranlassen.Die Hofanlage steht unter Denkmalschutz; Änderungen können genehmigungs- und kostenintensiv sein.
Schriftliche Abstimmung mit der Denkmalbehörde vor jeder Planung.Die Heizung ist älteren Baujahrs und einzelne Fenster sind einfachverglast.
Heizungs- und Energiecheck einschließlich Denkmalschutzabstimmung durchführen.Rechtliche Risiken
Umbauten und Nutzungsänderungen können denkmalrechtlich genehmigungspflichtig sein.
Vor Erwerb schriftliche Vorabstimmung mit der Denkmalbehörde.Die frühere Gastronomienutzung ist belegt, die aktuelle Genehmigungslage jedoch nicht.
Bauakte und gaststättenrechtliche Unterlagen bei den Behörden prüfen.Nicht alle möglichen bestehenbleibenden Rechte und Belastungen sind aus den Unterlagen ersichtlich.
Grundbuch und Terminsbestimmungen beim Gericht einsehen.Vor dem Gebot verifizieren
- Aktuelle Belegung und Mietverhältnisse unbekannt.
- Vollständiges Gutachten, Anlagen und Zubehörverzeichnis nicht vollständig vorliegend.
- Keine ausreichenden unabhängigen Verkaufskomparablen gefunden.
- Aktuelle Genehmigungen für Gastronomie und mögliche Wohnnutzung ungeklärt.
- Abteilung-II-Rechte und geringstes Gebot vor dem Termin prüfen.
- Versicherungsleistung von 30.000 EUR und tatsächliche Schadensregulierung nicht verifiziert.